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Foto: A. Zeick / DRK-Service GmbH

Rotkreuzkurs Erste Hilfe

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Im Notfall Erste Hilfe zu leisten, kann Leben retten. Doch die Kenntnisse vieler Menschen über mögliche Hilfsmaßnahmen sind oft veraltet. „Viele absolvieren zur Führerscheinprüfung einen Erste-Hilfe-Kurs und beschäftigen sich dann nie wieder mit dem Thema. Das reicht jedoch nicht aus und die Folgen können fatal sein. Gerade im Straßenverkehr sollte man auf Notsituationen vorbereitet sein und wissen, wie man schnell helfen kann – über das Absetzen des Notrufs 112 hinaus.

Wir raten daher insbesondere Autofahrerinnen und Autofahrern, alle zwei bis drei Jahre die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse in einem Kurs aufzufrischen“, sagt Prof. Dr. Reinhard Fünfstück, Landesarzt des DRK in Thüringen, anlässlich des Welt-Erste-Hilfe-Tages am 12. September 2020. Jeder von uns kann in die Situation geraten, Erste Hilfe leisten zu müssen – ob im Straßenverkehr, beim Sport oder im Privathaushalt. Bis der Rettungswagen eintrifft, vergehen meist mehrere Minuten. Vor allem in lebensbedrohlichen Situationen kommt es gerade in diesen ersten Minuten nach einem Unfall auf die Ersthelfenden vor Ort an, zum Beispiel um Blutungen zu stoppen, Bewusstlose in die stabile Seitenlage zu legen, um sie vor dem Ersticken zu bewahren oder bei Herzstillstand eine Wiederbelebung durchzuführen. „Wir appellieren daher an die Verantwortung aller, die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen“, erläutert Prof. Fünfstück.

Viele Menschen hätten Angst davor, Wiederbelebungsmaßnahmen an einer betroffenen Person durchzuführen. Genau deswegen seien die praktischen Wiederholungen solcher Kompetenzen so wichtig, erklärt Prof. Fünfstück: „Sie helfen dabei, die Scheu zu überwinden, etwas falsch zu machen. In den Schulungen kann man sich in Ruhe auf eine Notsituation vorbereiten und dann im Ernstfall dazu beitragen, dass die betroffene Person bestmöglich versorgt wird und dadurch bleibende Schäden verhindert oder verringert werden.“

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie ist Erste Hilfe weiterhin möglich. „Um eine Ansteckung zu vermeiden, sollten Mund und Nase der hilfebedürftigen Person mit einem Tuch abgedeckt und auch das eigene Gesicht geschützt werden. Den Notruf 112 anzurufen und die betroffene Person zu beruhigen, ist eine wichtige Hilfeleistung und auch auf Distanz möglich“, betont Prof. Fünfstück abschließend.

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

„Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!“ Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Ihr Ansprechpartner

Simone Baetz

Tel.: (0 36 31) 475311
simone.baetz@drk-nordhausen.de

Hallesche Str. 42
99734 Nordhausen

Ihr Ansprechpartner

Kirstin Webel

Tel.: (0 36 31) 475325
kirstin.webel@drk-nordhausen.de

Hallesche Str. 42
99734 Nordhausen

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download
Zulassung zum Kurs nur mit FFP2 oder medizinischer Maske!

Grundkurse und Fortbildungen gelten grundsätzlich auch für Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S und T, sind aber nicht zwingend für diese erforderlich.

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sind die Grundkurse Pflicht, ebenso für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. Die Bescheinigung gilt gem. DGUV Grundsatz 304-001 als Ausbildungsnachweis für Ersthelfer im Betrieb/Unternehmen. Die Bescheinigung gilt gem. -§2 STVG i. V. m. -§19 FeV als Nachweis für die Ausbildung in Erster Hilfe.

Zu den Terminen für Grundkurse in erster Hilfe

Sie haben die bereits einen Grundkurs besucht und benötigen eine Verlängerung? Dann melden Sie sich für eine Fortbildung/Training an

Zu den Terminen für Fortbildungen in Erster Hilfe

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe

Lehrgang

Rotkreuzkurs Erste Hilfe

Lehrgangsumfang

1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten

Lehrgangsbeschreibung

Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.

Lehrgang

Rotkreuzkurs EH am Kind

Lehrgangsumfang

9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen

Lehrgangsbeschreibung

Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten

Lehrgang

Rotkreuzkurs EH Sport

Lehrgangsumfang

9 Unterrichtseinheiten

Lehrgangsbeschreibung

Für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung 

Übersicht über Erste-Hilfe-Kurse

Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber
Umfang:
4 Doppelstunden
(Doppelstunde = 90min.)
Lehrgangsbeschreibung:
Führerscheinbewerber-Ausbildung - Dies gilt als Nachweis für die nach -§ 2 des Straßenverkehrsgesetzes und nach -§ 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T vorgeschriebene Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Erste-Hilfe-Lehrgang
Umfang:
9 Unterrichtseinheiten
(1UE = 45 min)
Lehrgangsbeschreibung:
Grundlehrgang für alle; Dieser Nachweis gilt auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S und T sowie als Nachweis für die Ausbildung in erster Hilfe für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E. Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. Die Bescheinigung gilt gem. DGUV Vorschrift 1 i. V. m. DGUV Grundsatz 304-001 als Ausbildungsnachweis für Ersthelfer im Betrieb/Unternehmen. Die Bescheinigung gilt gem. -§2 STVG i. V. m. -§19 FeV als Nachweis für die Ausbildung in Erster Hilfe.
Erste-Hilfe-Training
Umfang:
9 Unterrichtseinheiten
Lehrgangsbeschreibung:
Grundlehrgang für alle; Dieser Nachweis gilt auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S und T sowie als Nachweis für Wiederholungslehrgang zur Auffrischung und Vertiefung
Erste Hilfe am Kind
Umfang:
9 Unterrichtseinheiten
Lehrgangsbeschreibung:
Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten.
Erweiterte Erste Hilfe (Sanitätsdienstausbildung)
Umfang:
24 Doppelstunden
Lehrgangsbeschreibung:
Für alle, die Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse erweitern möchten.
Erste Hilfe freshup
Umfang:
4 Unterrichtseinheiten
Lehrgangsbeschreibung:
Wiederholungslehrgang zur Auffrischung und Vertiefung für Führerscheininhaber
Erste Hilfe für Sportgruppen
Umfang:
9 Unterrichtseinheiten
je nach Vorkenntnissen der TN
Lehrgangsbeschreibung:
Für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung
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