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Foto: A. Zeick / DRK-Service GmbH

Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst in Nordhausen. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Rufbereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen unsere Rufbereitschaft ausschließlich für dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden zur Verfügung.

Nordhausen: 015204249386

Harztor: 015204278780

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Ihr Ansprechpartner

Stephanie Wiederhold
Pflegedienstleitung ambulanter Pflegedienst

Tel.: (0 36 31) 4753 41
mobil: 0173 7373043
pdl-pflegedienst@drk-nordhausen.de

Hallesche Str. 42
99734 Nordhausen

Montag – Freitag 8-14 Uhr erreichbar

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Ihr Ansprechpartner

Kathleen Brand
stellvertretende Pflegedienstleitung ambulanter Pflegedienst & Leitung Wundmanagement

Tel.: 03631 4753 41
mobil.: 0152 23197002
pflegedienst@drk-nordhausen.de
wundmanagement@drk-nordhausen.de

Hallesche Straße 42
99734Nordhausen

Montag – Freitag 8-14 Uhr erreichbar

Porträt einer Mitarbeiterin vom DRK. Sie trägt ein dunkelblaues Poloshirt mit DRK - Logo
- 2025
Ihr Ansprechpartner

Martina Kusserow
Verwaltung ambulanter Pflegedienst & Hausnotruf

Tel.: (0 36 31) 4753 40
vw-pflegedienst@drk-nordhausen.de

Hallesche Str. 42
99734 Nordhausen

Montag – Freitag 8-15 Uhr erreichbar

https://drk-nordhausen.de/wp-content/uploads/2026/01/Claudia-Steiner-320x213.png
Ihr Ansprechpartner

Claudia Steiner
Tourenplanung Hauswirtschaft Nordhausen & Harztor

Tel.: (0 36 31) 4753 42
pflegedienst@drk-nordhausen.de

Hallesche Str. 42
99734 Nordhausen

Montag – Freitag 8-14 Uhr erreichbar

https://drk-nordhausen.de/wp-content/uploads/2026/01/Sophia-Taeger-320x213.png
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Harztor

Sophia Taeger
Pflegedisponentin

Mobil: 0173/3586696
pflegedienst@drk-nordhausen.de

Hallesche Straße 42
99734Nordhausen

Montag – Freitag 8-14 Uhr erreichbar

Porträt einer Mitarbeiterin vom DRK. Sie trägt ein dunkelblaues Poloshirt mit DRK - Logo
- 2025
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Nordhausen

Vanessa Taeger
Pflegedisponentin

Tel.: 03631 4753 42
Mobil: 0162/1021880
pflegedienst@drk-nordhausen.de

Hallesche Straße 42
99734Nordhausen

Montag – Freitag 8-14 Uhr erreichbar

Wo befindet sich unser ambulanter Pflegedienst
In Nordhausen:
DRK ambulanter Pflegedienst
Hallesche Straße 42
99734 Nordhausen

(rechtes Gebäude, ganzen hinten auf dem Grundstück)
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Unser Team
Wir sind immer für Sie da!
Kopie von ambulanter Pflegedienst
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Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel , Medikamentengabe, Zuckertest, Blutdruck-Kontrollen, Einreibungen, Katheterpflege
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
- Prophylaktische Maßnahmen
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Welche Hilfen bieten wir Ihnen?
- Grundpflege (z.B. Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
- Behandlungspflege (z.B. Verbände, Medikamentengabe, Zuckertests, Blutdruck-Kontrollen, Einreibungen, Katheterpflege)
- weitere, krankheitsspezifische Leistungen
- Prophylaktische Maßnahmen
Multikulturelles Seniorenzentrum des DRK 'Haus am Sandberg' in Duisburg: Pflegerin und Bewohnerin auf dem Balkon ihres Zimmers  - 16.08.2022
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Hauskrankenpflege vom DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald in Luckenwalde: Mitarbeiter beim Anlegen eines Kompressionsstrumpfes bei einer Seniorin
- 07.09.2023
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Tagespflegeeinrichtung vom DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e. V. in Luckenwalde: eine Mitarbeiterin begleitet eine Frau im Rollstuhl zur Toilette
- 07.09.2023
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 3.539 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Der von der Kasse übernommene Jahresbetrag kann flexibel untereinander aufgeteilt werden, darf aber zusammen den Höchstbetrag von 3.539€ nicht überschreiten. Weitere Kosten müsste die pflegebedürftige Person dann selbst tragen.

Hauskrankenpflege vom DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald in Luckenwalde: Mitarbeiterin beim persönlichen Gespräch mit einer Seniorin
- 07.09.2023
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigen steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden.

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- aber noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

- Beschränkung des Anspruchs auf 8 Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 3.539 € (gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann)
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
DRK Willich unbearbeitete Hires
Wo kann ich mehr erfahren?
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst in Nordhausen. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
DRK Integrations- und Therapiezentrum Wolfenbüttel: Beratungssituation, Beraterin spricht mit zwei Frauen
- 2018
Kosten
Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

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