Foto: Michel Eram / DRK GS
Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (Mutter-/Vater-Kind-Kur). Seit dem 01.07.2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.
Zentrale Beratungsstelle des DRK-Landesverbandes Thüringen
99096 Erfurt, Heinrich-Heine-Str. 3
Beratung: Silvia Gröbel
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr
Tel.: 0361 3440-240
Mail: silvia.groebel[at]lv-thueringen.drk[dot]de
Simone Baetz
Tel.: (0 36 31) 475311
simone.baetz@drk-nordhausen.de
Hallesche Str. 42
99734 Nordhausen
Die Beratung kann in einem persönlichen Gespräch, telefonisch, postalisch oder per Mail erfolgen.
Ausführliche Informationen rund ums Thema Mutter-/Vater-Kind-Kur und Müttergenesungskur erhalten Sie auf www.lv-thueringen.drk.de/beratung.htm
Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich die Atteste zur Beantragung der Vorsorgemaßnahme herunterzuladen.
Bevor Sie mit Ihrem Attest zu Ihrem behandelnden Arzt gehen, machen Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch aus. Gut informierte Frauen haben die besseren Chancen auf ein intensives Arztgespräch und ein gut ausgefülltes Attest. Und ein aussagekräftiges Attest ist die Grundvoraussetzung für eine Kostenzusage Ihrer Krankenkasse.