Foto: Andre Zelck / DRK
Der DRK Kreisverband Nordhausen e.V. beachtet die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und den EU-weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen („Whistleblowern“) entsprechend der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU-2019/1937). Um diese Anforderungen umzusetzen, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet mit der Möglichkeit, Rechtsverstöße vertraulich zu melden.
Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten hat beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Nordhausen e. V. höchsten Stellenwert. Denn nur, wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden vom DRK-Kreisverband, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Durch das Hinweisgebersystem soll Fehlverhalten erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden.
Das Hinweisgebersystem gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verdachtsfälle von Regel- und Rechtsverstößen zu informieren und somit zur deren Aufdeckung beizutragen. Unsere Vertrauensperson ist hier eine zentrale und neutrale Anlaufstelle. Allen Hinweisgebern wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert. Die Vertrauensperson leitet die notwendigen Schritte zur Aufklärung ein, prüft und dokumentiert alle Verdachtsfälle vollständig.
Damit ein Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.
Dazu beachten Sie die folgenden fünf Fragen:
Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail indirekt persönliche und zurückverfolgbare Daten, wie z. B. die IP-Adresse, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu.
Sie können der Vertrauensperson über die folgende E-Mail-Adresse erreichen:
Sie können Ihre Hinweise per Post senden an:
-vertraulich-
DRK-Kreisverband Nordhausen e.V.
Vertrauensperson
Hallesche Straße 42
99734 Nordhausen
Sie können Ihre Hinweise auch persönlich übergeben:
DRK-Kreisverband Nordhausen e.V.
Vertrauensperson – Petra Scharfe
Hallesche Straße 42
99734 Nordhausen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über:
Sofern Ihr Hinweis unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, können Sie Ihren Hinweis auch an eine externe Meldestelle richten.
Die entsprechend externe Meldestelle des Bundes befindet sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Meldekanäle werden auf der Website des BfJ veröffentlicht:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html
Wenn Sie der Auffassung sind, dass sich der relevante Hinweis auf unseren DRK-Kreisverband Nordhausen e.V. bezieht, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich zunächst direkt an die o.g. internen Meldekanäle unseres DRK-Kreisverbandes zu wenden, bevor Sie sich an eine externe Meldestelle wenden.